Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis 128906532

Viele Unternehmen gehen von der Annahme aus, dass die Achtung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Aktivitäten von strategischer Bedeutung ist (z.B. Wettbewerbsvorteile, Marktpositionierung, erhöhte Produktivität und Vermeidung von Reputationsrisiken, vgl.: Nutzen der CSR). So nehmen heutzutage immer mehr Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung bewusst wahr.

Nachfolgend werden Verweise zu Aktivitäten des Privatsektors gemacht. Die Bundesverwaltung führt entsprechende Praxisbeispiele auf, die jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Obwohl die Bundesverwaltung mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achtet, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.

Corporate Human Rights Benchmark

Um das Engagement der Unternehmen zu fördern, unterstützt der Bund den «Corporate Human Rights Benchmark» (CHRB).  Die CHRB erstellt detaillierte Bewertungen und Rankings darüber, wie Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Bekleidung und Rohstoffe ihre Verantwortung für die Menschenrechte wahrnehmen. Das Ranking gibt einen Überblick über die Leistung von 100 börsenkotierten Unternehmen zu Schlüsselthemen wie Unternehmensführung, menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung,  Beschwerdemechanismen und Transparenz.
Die Arbeit der CHRB wird in voller Unabhängigkeit ausgeführt.

Mehr Informationen: Corporate Human Rights Benchmark (en)

https://www.nap-bhr.admin.ch/content/napbhr/de/home/unternehmen/praxisbeispiele.html