Die 2023 durchgeführte externe und unabhängige Evaluierung stellte fest, dass mehr als 80% der Massnahmen des NAP 2020-2023 umgesetzt wurden. Die meisten Dienste, Instrumente und Initiativen stehen weiterhin zur Verfügung. Fünf Massnahmen der ersten Säule werden jedoch aktualisiert und verstärkt.

Aktualisierung der Massnahmen des Nationalen Aktionsplans 2020-2023
Aktualisierung: Durch Rundtischgespräche und Diskussionsplattformen fördert die Bundesverwaltung einen engeren Dialog zwischen den Interessengruppen, darunter Wirtschaftsverbände und die Zivilgesellschaft. Ziel dieser Initiative ist es, eine konstruktive Zusammenarbeit durch die Erarbeitung praktischer Lösungen für eine bessere Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit zu fördern. Die Schweiz spielt eine aktive Rolle in verschiedenen Multi-Stakeholder-Initiativen, etwa in den Sektoren Kakao, Gold, nachhaltige Textilien und Kaffee, sowie bei der Umsetzung der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte und des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen. Mit diesen Anstrengungen, die die neuen gesetzgeberischen Massnahmen ergänzen, soll die positive Wirkung der Unternehmen vor Ort maximiert und zugleich die soziale und ökologische Nachhaltigkeit gestärkt werden.
Zuständig: EDA, WBF
Aktualisierung: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Sorgfaltspflichten befolgen und Bericht erstatten, wenn sie Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten einführen und bearbeiten (Art. 964j ff. OR und VSoTr). Die Bundesverwaltung informiert den Privatsektor über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Zuständig: EDA, EFD, WBF, EDI
Aktualisierung: Die Bundesverwaltung wird bundesnahe Unternehmen, die als Aktiengesellschaft organisiert sind, unterstützen und zudem mit den Verwaltungsräten zusammenarbeiten, um die Menschenrechtsanforderungen zu erörtern und die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern.
Zuständig: EFD, WBF, UVEK
Aktualisierung: Ein Tool, das für jedes Land die Risiken der Nichteinhaltung der in den Normen der IAO verankerten grundlegenden Rechte bei der Arbeit analysiert, wird von der Bundesverwaltung aktualisiert und bereitgestellt.
Die Mitarbeitenden öffentlicher Beschaffungsstellen werden in Bezug auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sensibilisiert, um bei den anbietenden Unternehmen eine verantwortungsvolle Praxis zu fördern.
Zuständig: EFD, UVEK, WBF
Aktualisierung: Folgenabschätzungen zur Nachhaltigkeit, die auch Menschenrechtsaspekte betreffen, werden bei neuen Freihandelsabkommen im Einzelfall nach einer vorherigen vorläufigen Risikoevaluation durchgeführt.
Zuständig: WBF
Neue Massnahmen des NAP 2024-2027
Aufkommende Technologien wie die künstliche Intelligenz (KI) können das Wirtschaftswachstum ankurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, gehen jedoch auch mit Menschenrechtsrisiken einher. Um die Menschenrechte im digitalen Raum zu schützen, beteiligt sich die Schweiz an multilateralen Prozessen für angepasste Standards. Der Bund wird die Bekanntmachung von Leitlinien für die Anwendung der UNO-Leitprinzipien im digitalen Bereich und im Zusammenhang mit neuen und aufkommenden
Technologien bei Unternehmen und Staaten unterstützen, insbesondere unter Nutzung von Orientierungshilfen der UNO zu den Risiken generativer KI.
Ziel | Indikator | Zuständig |
---|---|---|
Die Anwendung der UNO-Leitprinzipien im Bereich des digitalen Raums und der neuen Technologien wird gestärkt. | In multilateralen Instrumenten, etwa dem Globalen Digitalpakt der UNO, wird auf die UNO-Leitprinzipien Bezug genommen. Leitlinien zur bestmöglichen Verankerung der Leitprinzipien in neuen und aufkommenden Technologien (z. B. in den Bereichen KI und Neurotechnologien) werden vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit externen Partnern erstellt und verbreitet. |
EDA/STS WBF/SECO UVEK/BAKOM EJPD/BJ |
Die Bundesverwaltung hält die Akteure der Wirtschaftsförderung (z. B. im Rahmen von Handelsmissionen) dazu an, sich noch stärker für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung zu engagieren. Die Teilnahme von Unternehmen an Handelsmissionen könnte als Plattform genutzt werden, um den Privatsektor zur Anwendung der UNO-Leitprinzipien anzuhalten. Die Akteure der Wirtschaftsförderung werden sensibilisiert.
Ziel | Indikator | Zuständig |
---|---|---|
Die eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sensibilisieren. Die Unternehmen zur Wahrnehmung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeit anhalten. |
Den eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern wird Unterstützung bei der Bewältigung von Menschenrechtsrisiken (Sensibilisierung, Schulung, Orientierungshilfe usw.) gewährt. An Handelsmissionen teilnehmende Unternehmen erhalten standardisierte Informationen über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien. |
WBF/SECO |
Weitere Informationen
Erwartungen des Bundesrates
Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte, wo immer sie aktiv sind, angemessen wahrnehmen und eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Verfahren und Abläufe integrieren. Daher müssen Schweizer Unternehmen alle Handlungen vermeiden, die potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen.
Bundesnahe Betriebe
Da der Bund einen direkten Einfluss auf die Tätigkeiten der bundesnahen Betriebe hat, muss er speziell darauf achten, dass diese die Menschenrechte wahren, insbesondere durch die Förderung von unternehmensinternen Sorgfaltsprüfungen. Der Bundesrat erwartet von den bundesnahen Betrieben, dass sie im Bereich der Menschenrechte vorbildlich agieren. Die Bundesverwaltung setzt sich dafür ein, dass die bundesnahen Betriebe eine Vorbildfunktion übernehmen, und ermutigt sie, menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen zu entwickeln.