Staatliche Schutzpflicht

Staatliche Schutzpflicht 67750972

Die internationalen Menschenrechtsnormen schreiben den Staaten vor, die Grundrechte der Personen in ihrem Hoheitsgebiet und/oder ihrer Jurisdiktion zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Pflicht, Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte, so auch durch Unternehmen, zu gewähren. Die entsprechende Schutzpflicht der Schweiz leitet sich aus ihren internationalen Verpflichtungen ab, insbesondere aus den von ihr ratifizierten internationalen Menschenrechtsübereinkommen (UNO- und IAO-Übereinkommen, Europäische Menschenrechtskonvention).

Im Einklang mit den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte kann der Staat Förder- und gesetzgeberische Massnahmen ergreifen (Smart Mix), seine Erwartungen gegenüber den Unternehmen bekannt machen, die Politikkohärenz sicherstellen und bei den bundesnahen Betrieben speziell auf den Schutz der Menschenrechte achten.

Smart Mix aus Förder- und gesetzgeberischen Massnahmen

Die staatliche Schutzpflicht betont die Pflicht aller Staaten, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen auch durch private Akteure - einschliesslich Unternehmen - zu schützen. Das kann etwa mit Gesetzen, Anreizen und Fördermassnahmen geschehen.

Bei der Erfüllung seiner Schutzpflicht kann der Staat sowohl verbindliche als auch nicht verbindliche Instrumente einsetzen und insbesondere unternehmerische Initiativen unterstützen. Die unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte ergänzt die staatliche Schutzpflicht.

Die Schweiz ist zum Beispiel internationale Verpflichtungen eingegangen, gemäss denen sie Massnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel ergreifen muss.  Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft besteht darin Menschen zu rekrutieren oder zu handeln, um sie für ihre Arbeit auszubeuten. Das SECO setzt sich dafür ein, die Arbeitsinspektoren/-innen für dieses Thema zu sensibilisieren. Dank ihrer Inspektionstätigkeit haben diese Akteure einen vertieften Einblick in die Unternehmen. Die von der Direktion für Arbeit des SECO hat am 20. Juli 2020 mit der Veröffentlichung einer Informationsbroschüre, die auch praktische Tools enthält ihre Kampagne lanciert.

Beispiele gesetzgeberischer Massnahmen

Beispiele von Fördermassnahmen

Weitere Informationen

Erwartungen des Bundesrates

Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte, wo immer sie aktiv sind, angemessen wahrnehmen und eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Verfahren und Abläufe integrieren. Daher müssen Schweizer Unternehmen alle Handlungen vermeiden, die potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen.

Politikkohärenz

Der Bundesrat ist aufgrund verschiedener Politiken und Aktionspläne aktiv.

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ist das erste Strategiedokument des Bundes, das die spezifische
Thematik Wirtschaft und Menschenrechte zum Inhalt hat. Das Ziel des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte ist die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten. Er dient ausserdem der Verbesserung der Kohärenz staatlicher Aktivitäten: Die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien wird genutzt, um die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen und die politische Kohärenz zu stärken.

Aufgrund des sich rasch verändernden Umfelds und der Vielfalt staatlicher Berührungspunkte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte erfordert die Gewährleistung der Politikkohärenz stetige Aufmerksamkeit. Dies kann durch einen inklusiven und kontinuierlichen Prozess zur Erarbeitung, Überprüfung und Erneuerung des Nationalen Aktionsplans gefördert werden.

Kohärenz der Politiken

Die Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik stellen zusammenhängende Elemente einer Politik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung dar. Der Bundesrat legt grossen Wert auf die Kohärenz dieser Politiken.

Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung (CSR)

Die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung umfasst u.a. die Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern und Transparenz. Das Positionspapier und der Aktionsplan des Bundesrats zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt legen die Bundestrategie und
entsprechenden Aktivitäten dar.

CSR-Bundesportal

Agenda 2030

Die Agenda 2030 ist der global geltende Rahmen für die nationalen und internationalen Bemühungen zur gemeinsamen Lösung der grossen Herausforderungen der Welt.

Ziele der Agenda 2030

Nachhaltige Entwicklung

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) zeigt auf, welche politischen Schwerpunkte der Bundesrat für die nachhaltige Entwicklung mittel- bis langfristig setzt.

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

Internationale Zusammenarbeit

In der internationalen Zusammenarbeit engagiert sich die Schweiz für die Verringerung von Armut und globalen Risiken, für die Linderung von Not sowie für die Friedensförderung und die Achtung der Menschenrechte.

Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024

Schweizerische Aussenpolitik

In den aussenpolitischen Berichten legt der Bundesrat dar, wie die schweizerische Aussenpolitik in der Vergangenheit gestaltet wurde und welches die wichtigsten Zielsetzungen und Schwerpunkte für die nächsten Jahre sind.

Aussenpolitische Berichte

Berichte zur Aussenwirtschaftspolitik

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik gibt einen Überblick über wichtige aussenwirtschaftspolitische Ereignisse und Tätigkeiten im Berichtsjahr.

Berichte zur Aussenwirtschaftspolitik

Leitlinen Menschenrechte 2021-2024 des EDA

Die Schweiz verfügt über eine Menschenrechtsstrategie für den Zeitraum 2021-2024, deren Ziel es ist, die Menschenrechte in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Wirtschaft und Nachhaltigkeit zu fördern

Leitlinen Menschenrechte 2021-2024 

Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger

Das EDA bemüht sich, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschverteidiger besser zu schützen und dadurch ihre Arbeit zu legitimieren. Die Schweizer Auslandvertretungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Basis des Engagements sind die Schweizer

Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel zeigt den Handlungsbedarf der Schweiz bei der Bekämpfung dieses Verbrechens auf und legt der Öffentlichkeit dar, mit welcher Strategie und welchen konkreten Massnahmen die beteiligten Partner bei Bund, Kantonen, NGO und internationalen Organisationen dagegen vorgehen.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Bundesnahe Betriebe

Da der Bund einen direkten Einfluss auf die Tätigkeiten der bundesnahen Betriebe hat, muss er speziell darauf achten, dass diese die Menschenrechte wahren, insbesondere durch die Förderung von unternehmensinternen Sorgfaltsprüfungen. Der Bundesrat erwartet von den bundesnahen Betrieben, dass sie im Bereich der Menschenrechte vorbildlich agieren. Die Bundesverwaltung setzt sich dafür ein, dass die bundesnahen Betriebe eine Vorbildfunktion übernehmen, und ermutigt sie, menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen zu entwickeln.

https://www.nap-bhr.admin.ch/content/napbhr/de/home/nap/staatliche-schutzpflicht.html