Säule I: Staatliche Schutzpflicht

Staatliche Schutzpflicht 67750972

Aktualisierung der Massnahmen des Nationalen Aktionsplans 2020-2023

Die 2023 durchgeführte externe und unabhängige Evaluierung stellte fest, dass mehr als 80% der Massnahmen des NAP 2020-2023 umgesetzt wurden. Die meisten Dienste, Instrumente und Initiativen stehen weiterhin zur Verfügung. Fünf Massnahmen der ersten Säule werden jedoch aktualisiert und verstärkt.

Neue Massnahmen des NAP 2024-2027

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Erwartungen des Bundesrates

Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte, wo immer sie aktiv sind, angemessen wahrnehmen und eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in ihre Verfahren und Abläufe integrieren. Daher müssen Schweizer Unternehmen alle Handlungen vermeiden, die potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen.

Bundesnahe Betriebe

Da der Bund einen direkten Einfluss auf die Tätigkeiten der bundesnahen Betriebe hat, muss er speziell darauf achten, dass diese die Menschenrechte wahren, insbesondere durch die Förderung von unternehmensinternen Sorgfaltsprüfungen. Der Bundesrat erwartet von den bundesnahen Betrieben, dass sie im Bereich der Menschenrechte vorbildlich agieren. Die Bundesverwaltung setzt sich dafür ein, dass die bundesnahen Betriebe eine Vorbildfunktion übernehmen, und ermutigt sie, menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen zu entwickeln.

https://www.nap-bhr.admin.ch/content/napbhr/de/home/nap/staatliche-schutzpflicht.html