Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen trägt dazu bei, dass Investitionen getätigt, Arbeitsplätze geschaffen und Wirtschaftswachstum generiert werden. Gleichzeitig kann sie aber auch unerwünschte Begleiterscheinungen entfalten. Der Bundesrat erwartet von den Unternehmen, dass sie ihre menschenrechtliche Verantwortung angemessen wahrnehmen. Die entsprechende Sorgfaltsprüfung kann in bestehende Unternehmensprozesse eingebunden werden und bietet zahlreiche Vorteile.
Die Wahrung der Menschenrechte und die Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung bieten den Unternehmen strategische Vorteile, so etwa:
Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und besseren Marktzugang
Verschiedene Akteure haben Erwartungen gegenüber den Unternehmen: Regierungen, Investoren, Handelspartner sowie Konsumentinnen und Konsumenten erwarten von den Unternehmen, dass sie die Menschenrechte achten.
Durch die Achtung der Menschenrechte lassen sich sichere Handelsbeziehungen schaffen. So wird von KMU, die grössere Unternehmen beliefern, in Vertragsklauseln oder Verhaltenskodizes häufig die Einhaltung der Menschenrechte verlangt. Unternehmen, die die Menschenrechte wahren, gelten als zuverlässige Partner. Dies erleichtert ihnen den Zugang zu nationalen und internationalen Märkten, da sie eher in der Lage sind, die Forderungen der Käuferschaft und die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.
Durch die Wahrung der Menschenrechte lassen sich teilweise auch neue Marktsegmente oder Finanzierungsquellen erschliessen. Gewisse Regierungen verlangen bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungsaufträge oder als Bedingung für die Gewährung finanzieller Unterstützung durch den Staat die Einhaltung internationaler Normen.
Gesteigerte Produktivität und bessere Produktqualität
Ganz generell lassen sich mit einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung neue Risiken im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen frühzeitig erkennen, womit auch das allgemeine Risikomanagement der Betriebe verbessert wird. Produktions- oder Lieferunterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Streiks, Berufsunfällen oder Streitigkeiten, lassen sich so vermeiden. Bessere Arbeitsbedingungen sorgen gleichzeitig auch für eine gesteigerte Produktivität.
Grössere Attraktivität als Arbeitgeber
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten darauf, welche Werte ihr Arbeitgeber vertritt. Eine Unternehmenskultur, bei der die Menschenrechte einen hohen Stellenwert haben, kann sich somit motivierend auf die Belegschaft auswirken. Das kann auch dazu führen, dass sich die Mitarbeitenden stärker mit dem Unternehmen identifizieren und mehr zu dessen Wachstum beitragen.
Unternehmensintern trägt die Gewährleistung der Rechte der Mitarbeitenden dazu bei, dass die Beschäftigten sich einer besseren Gesundheit erfreuen, ein positiveres Arbeitsklima herrscht, die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und Probleme intern gelöst werden können. Dadurch sinkt auch die Fluktuationsrate bei den Mitarbeitenden.
Bessere Reputation und höhere Resilienz
Durch eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung lässt sich auch die Reputation eines Unternehmens verbessern. Bei Menschenrechtsverletzungen innerhalb einer Lieferkette reagieren die Medien und sozialen Netzwerke heutzutage prompt und machen solche Verstösse rasch publik, was zu einem Reputationsschaden für das Unternehmen führen kann. Durch die Wahrung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette lässt sich also auch der Ruf des Unternehmens schützen; die Werte einer Marke können garantiert und mögliche Rechtskosten vermieden werden.
Auch auf internationaler Ebene werden die Forderungen nach menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen immer lauter. Einige Regierungen (darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich oder die Niederlande) sowie die Europäische Union haben gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, die teilweise auch für ausländische Unternehmen gelten, einschliesslich für Schweizer Unternehmen, und die sich somit auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Mit einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung lassen sich somit auch allfällige höhere Anforderungen in innerstaatlichen oder europäischen Rechtsvorschriften leichter umsetzen.
Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterscheiden zwischen drei Arten von Handlungen, mit denen Unternehmen womöglich nachteilige Auswirkungen auf die Menschrechte verursachen:
- Ein Unternehmen kann durch seine eigene Tätigkeit gegen die Menschenrechte verstossen.
- Ein Unternehmen kann durch seine eigene Tätigkeit dazu beitragen, dass Menschenrechte verletzt werden.
- Ein Unternehmen kann aufgrund einer Geschäftsbeziehung in Menschenrechtsverletzungen involviert sein, ohne selbst dazu beizutragen.
Gemäss den UNO-Leitprinzipien obliegt die Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen zur Achtung der Menschenrechte allen Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse, dem Sektor, dem operativen Umfeld, den Eigentumsverhältnissen und der Struktur.
Die in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen müssen ihre Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte angemessen wahrnehmen. Die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung stellt im Hinblick auf die Umsetzung ihrer entsprechenden Verantwortung das Kernstück dar.
Elemente der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung:
- Identifikation der potenziellen und tatsächlichen Risiken / Auswirkungen
- Vorkehrungen zu deren Minimierung
- Überprüfung der Massnahmen
- Berichterstattung über die Aktivitäten und identifizierten Risiken.
Der Bund sieht seine Rolle darin, Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu unterstützen, Anreize zu deren Einhaltung zu setzen sowie Unternehmen anzuhalten, die Menschenrechte zu achten. Mit dem NAP trägt der Bund dazu bei, dass Unternehmen die Menschenrechte auch im Ausland respektieren.
Schweizer Unternehmen gelten als Pioniere in der Entwicklung des globalen Marktes und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand. Viele von ihnen sind der Meinung, dass die Achtung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Aktivitäten von strategischer Bedeutung ist (z.B. Wettbewerbsvorteile, Marktpositionierung, erhöhte Produktivität und Vermeidung von Reputationsrisiken). So nehmen heutzutage immer mehr Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung bewusst wahr. Sowohl Unternehmen als auch zivilgesellschaftliche Interessensgruppen unterstützen und fördern die Achtung der Menschenrechte durch zahlreiche Aktivitäten. Die Achtung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil der Aktivitäten vieler Unternehmen im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR). Weitere Informationen zu CSR sind auf dem CSR-Bundeswebportal zu finden.