Die 2023 durchgeführte externe und unabhängige Evaluierung stellte fest, dass mehr als 80% der Massnahmen des NAP 2020-2023 umgesetzt wurden. Die meisten Dienste, Instrumente und Initiativen stehen weiterhin zur Verfügung. Eine Massnahme der zweiten Säule wird jedoch aktualisiert und verstärkt.

Aktualisierung der Massnahmen des Nationalen Aktionsplans 2020-2023
Aktualisierung: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Sorgfaltspflichten befolgen und Bericht erstatten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden (Art. 964j ff. OR und VSoTr). Die Bundesverwaltung unterstützt die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtungen durch die Bereitstellung eines Analyse-Tools und die Zusammenarbeit mit Plattformen internationaler Organisationen im Bereich der Kinderarbeit.
Zuständig: WBF, EJPD
Neue Massnahmen des NAP 2024-2027
Um eine von Verantwortung und Achtung der Menschenrechte geprägte Unternehmenskultur zu fördern, werden mehrere aufeinander abgestimmte Initiativen durchgeführt. Universitäten und sonstige Einrichtungen, die Ausbildungen in Management und Betriebswirtschaft anbieten, werden über das Thema «Unternehmen und Menschenrechte» informiert, um künftige Führungskräfte für die Unternehmensverantwortung zu sensibilisieren. Parallel dazu wird der Privatsektor aktiv über gesetzliche Verpflichtungen
und internationale Normen informiert, mit besonderem Schwerpunkt auf regulatorischen Entwicklungen in der Schweiz und im Ausland. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden werden Branchendialoge in prioritären Branchen durchgeführt, die aufgrund ihrer besonderen Menschenrechtsverantwortung ausgewählt werden. Darüber hinaus wird die Sorgfaltsprüfung verstärkt bei Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten, auch in KMU, gefördert, um eine Unternehmensführung zu gewährleisten, die die Menschenrechte auf allen Ebenen verankert. In ihrem Zusammenspiel tragen diese Aktivitäten zur Verhinderung von Rechtsverletzungen sowie zu Rechenschaft und Transparenz bei.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Rektorinnen und Rektoren der Schweizer Hochschulen sind über das Thema «Unternehmen und Menschenrechte» informiert. Sie kennen das damit verbundene Anliegen, nämlich dass Studierende der Fachbereiche Management und Wirtschaft im Rahmen ihrer Ausbildung für die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte sensibilisiert werden müssen. Der Privatsektor ist über die rechtlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormen informiert. Der Branchendialog zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen in prioritären Branchen wird verstärkt. Die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung wird im Privatsektor gefördert. |
Den betreffenden Hochschulen wird eine adressatengerechte Dokumentation übermittelt. Je nach Bedarf und auf Einladung wird der NAP interessierten Hochschulen/Fachbereichen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es finden Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Normen statt. Es finden Branchendialoge mit prioritären und ausgewählten Branchen statt, die sich aktiv an den Dialogen beteiligen. Nach den Dialogen werden Empfehlungen angenommen. Unternehmen, darunter KMU, haben Informationen über die Sorgfaltsprüfung und die Rolle von Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten erhalten. |
WBF/SECO EJPD/BJ EDA/STS WBF/SBFI |
Nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) soll ein gerechter Übergang gewährleisten, dass die Bemühungen um ein ökologischeres Wirtschaften für alle Betroffenen möglichst chancengerecht und inklusiv sind, indem menschenwürdige Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden und niemand zurückgelassen wird. Die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung stellt einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung eines gerechten Übergangs dar, insbesondere was die Lieferketten für neue Energieträger betrifft. Um die Unternehmen im Rahmen dieses Übergangs bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung zu unterstützen, wird die Bundesverwaltung Veranstaltungen mit relevanten Branchen in Zusammenarbeit mit externen Partnern organisieren.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Unternehmen führen im Rahmen von Massnahmen gegen den Klimawandel eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durch. | Die Bundesverwaltung organisiert in Zusammenarbeit mit externen Partnern einen Multi-Stakeholder-Dialog und weitere Veranstaltungen mit betroffenen Branchen. | WBF/SECO EDA/STS EDA/DEZA |
Investitionen und Finanzen spielen hinsichtlich der Einflussnahme und Hebelwirkung auf Unternehmeneine besondere Rolle. Der NAP richtet sich daher auch an Akteure im Bereich Investitions-, Finanzierungs-und Beratungsdienstleistungen. Finanzinstitute können nachhaltige Finanzdienstleistungen hervorhebenund so zur Einhaltung der Menschenrechte beitragen, und Beratungsunternehmen könnenUnternehmen dabei unterstützen, die UN-Leitprinzipien in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.Durch enge Zusammenarbeit können Finanzakteure hohe Menschenrechtsstandards entlang der globalenWertschöpfungsketten fördern und so zu einem nachhaltigeren Geschäftsumfeld beitragen.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Akteure im Bereich Investitions- und Finanzdienstleistungen sind sich des Einflusses bewusst, den sie auf die Förderung der Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit von Unternehmen nehmen können, und nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Hebel, um die Nachhaltigkeit zu fördern. | Es werden Veranstaltungen zur Sensibilisierung organisiert und spezifische Informationen zur Verfügung gestellt. | WBF/SECO EDA/STS EFD/SIF |
Frauen und Kinder können von den negativen Auswirkungen von Wirtschaftstätigkeiten auf die Menschenrechtebesonders betroffen sein. Unternehmen müssen bei ihrer Sorgfaltsprüfung Frauen undKindern besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Bundesverwaltung wird ihre Erwartungen an die Unternehmendahingehend formulieren, dass diese die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf alleRechtsinhaber in ihrer ganzen Vielfalt, darunter Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen, berücksichtigen.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Unternehmen berücksichtigen bei ihrer Sorgfaltsprüfung die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Frauen und Kinder. | Die Bundesverwaltung wird ihre Erwartungen dahingehend formulieren, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen und Kinder besonders berücksichtigt werden. | EDA/STS WBF/SECO |
Zahlreiche internationale Sportverbände haben ihren Sitz in der Schweiz, die zudem Gründungsmitglied des Zentrums für Sport und Menschenrechte ist. Im Rahmen ihrer Schutzpflicht kommt der Schweiz daher eine wichtige Rolle im Bereich des Sports zu. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sport und Menschenrechte wird der Bund weiter einen Dialog mit allen Interessengruppen aus der Welt des Sports führen, insbesondere mit den in der Schweiz ansässigen internationalen Sportverbänden, indem er sie bei der Annahme und Umsetzung einer Menschenrechtspolitik unterstützt. Zudem wird der Bund den Dialog mit den Gastgeberstaaten von Sportgrossveranstaltungen zum Austausch bewährter Praktiken und gewonnener Erkenntnisse fortsetzen, damit diese ihre Rolle hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen anerkennen.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Internationale Sportverbände verankern die Menschenrechte in ihrer Gouvernanz und Arbeitsweise. Die Regierungen anderer Staaten anerkennen ihre Rolle hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen. |
Internationale Sportverbände und andere Akteure des Sport-Ökosystems mit Sitz in der Schweiz beschliessen eine Menschenrechtspolitik und setzen sie um. Gastgeberstaaten nehmen an einem von der Schweiz organisierten jährlichen Dialog teil, um sich über Herausforderungen und bewährte Praktiken auszutauschen. |
EDA/STS |