Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 die revidierten Aktionspläne 2020-2023 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zu Wirtschaft und Menschenrechten gutgeheissen. Der Bund fördert die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.
Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde vom WBF und dem EDA unter Einbezug der externen Interessensgruppen (Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) für den Zeitraum 2020-2023 überarbeitet. Er baut auf den bisher erzielten Ergebnissen auf und wird die Unternehmen weiterhin durch wirksame Massnahmen unterstützen. Dies beinhaltet namentlich die Schaffung von Fördermassnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung (Tools, Leitfäden etc.) und die Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Initiativen, die insbesondere KMU unterstützen können.