Nationaler Aktionsplan (NAP)

NAP 60502546

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 die revidierten Aktionspläne 2020-2023 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zu Wirtschaft und Menschenrechten gutgeheissen. Der Bund fördert die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde vom WBF und dem EDA unter Einbezug der externen Interessensgruppen (Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) für den Zeitraum 2020-2023 überarbeitet. Er baut auf den bisher erzielten Ergebnissen auf und wird die Unternehmen weiterhin durch wirksame Massnahmen unterstützen. Dies beinhaltet namentlich die Schaffung von Fördermassnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung (Tools, Leitfäden etc.) und die Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Initiativen, die insbesondere KMU unterstützen können.

Weitere Informationen zu NAP

Ziele des NAP

Der NAP beschreibt die Haltung und die Erwartungen des Bundesrates gegenüber den Unternehmen und zielt darauf ab, den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verbessern. Der NAP soll:

  • die Erwartungen des Bundesrates an die Unternehmen bekannt machen;
  • die Unternehmen für ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte sensibilisieren;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem Staat stärken;
  • die Kohärenz der staatlichen Aktivitäten verbessern.

Schwerpunkte des NAP

Kommunikation

  • Die Erwartungen des Bundesrates an die Unternehmen präzisieren.
  • Den Dialog mit dem Privatsektor stärken.
  • Ein Forum «Wirtschaft und Menschenrechte» schaffen.

 

Unterstützung der Unternehmen

  • Die KMU gezielt unterstützen und den Austausch von Best Practices fördern.
  • Dem Privatsektor Orientierungshilfe für Initiativen und Zertifizierungen bieten.
  • Leitlinien für Unternehmen bekannt machen.
  • Die Fachkenntnisse der Schweizer Botschaften stärken, damit diese die Unternehmen unterstützen können.

 

Politische Kohärenz

  • Die bundesnahen Unternehmen sensibilisieren.
  • Die interdepartementale Zusammenarbeit stärken.
  • Ziele und Indikatoren für jede Massnahme festlegen.

Mehrparteiliche Begleitgruppe

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind für die Koordination der Umsetzung des NAP zuständig. Seit 2017 werden sie dabei durch eine mehrparteiliche Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Bundesverwaltung unterstützt. Die Begleitgruppe wird bei Grundsatz- oder strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des NAP beigezogen.

https://www.nap-bhr.admin.ch/content/napbhr/de/home/nap/nationaler_aktionsplan1.html