Eine umfassende Bestandsaufnahme soll die komplementäre Rolle gerichtlicher und aussergerichtlicher Mechanismen erfassen und veranschaulichen, mit dem Ziel, den Zugang zu Informationen zu verbessern und die für Opfer von Menschenrechtsverletzungen verfügbare Abhilfe zu verdeutlichen. Parallel dazu sollen die Hindernisse beim Zugang zu diesen Mechanismen ermittelt und entsprechend den Wirksamkeitskriterien der UNO-Leitprinzipien unter Berücksichtigung einer integrierten Geschlechterperspektive
analysiert werden. Dieser ganzheitliche Ansatz soll die Wirksamkeit und Inklusivität von Abhilfe verbessern und zugleich das Vertrauen in das System zum Schutz der Menschenrechte stärken.

Neue Massnahmen des NAP 2024-2027
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Sichtbarkeit gerichtlicher und aussergerichtlicher Abhilfemechanismen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen steigern und die Hindernisse analysieren. | Eine Bestandsaufnahme gerichtlicher und aussergerichtlicher Mechanismen wird durchgeführt und bereitgestellt. Sie umfasst eine Analyse der komplementären Rolle der Mechanismen sowie eine Analyse der Hindernisse beim Zugang zu diesen Mechanismen. | EDA/STS WBF/SECO |
Nach den UNO-Leitprinzipien wird von den Unternehmen erwartet, dass sie den Opfern der von Unternehmen begangenen Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Abhilfe gewähren. Im Rahmen der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien kann der Bund hier eine Rolle wahrnehmen und Unternehmen, Wirtschaftsverbände sowie Multi-Stakeholder-Initiativen bei der Entwicklung und Einführung von Beschwerdemechanismen unterstützen.
Die Schweiz wird das Zentrum für Sport und Menschenrechte bei der Entwicklung und Verbreitung von Orientierungshilfen über den Zugang zu Abhilfe unterstützen, der Sportgremien dabei helfen soll, Regelungen einzuführen, die den Zugang zu wirksamer Abhilfe und zu Beschwerdemechanismen für Personen gewährleisten, die Rechtsverletzungen im Sport erleiden.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Nichtstaatliche Beschwerdemechanismen können zur Behandlung von Menschenrechtsfragen herangezogen werden. | Beratungsangebote sind auf der NAP-Website verfügbar und werden von der Bundesverwaltung an die Unternehmen verbreitet. Bestehende Beschwerdemechanismen werden von Unternehmen, Multi-Stakeholder-Initiativen und Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz eingeführt. | EDA/STS WBF/SECO |
Die Schweiz unterstützt Menschenrechtsverteidigerinnen- und Verteidiger, so auch in Fällen, in denen die Rechtsverletzungen von Unternehmen begangen werden. Um eine systematische Weiterverfolgung der Berichte von Menschenrechtsverteidigern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sonderverfahren über Schweizer Unternehmen zu gewährleisten, wird ein Standardbetriebsverfahren für die Analyse und Weiterverfolgung von Mitteilungen eingeführt.
Ziel | Indikator | Zuständig |
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Die Berichte von Menschenrechtsverteidigern, Organisationen der Zivilgesellschaft und Sonderverfahren über Schweizer Unternehmen werden systematisch weiterverfolgt. | Es gibt ein Standardbetriebsverfahren für die Analyse und Weiterverfolgung von Mitteilungen. | EDA/STS |