Der Bund hat im Jahr 2014 beim SKMR eine Studie zum Thema der Gerichtsbarkeit bei Menschenrechtsbeeinträchtigungen durch transnationale Unternehmen im Ausland in Auftrag gegeben. Die Analyse konzentriert sich auf die Möglichkeit von Personen, die von im Ausland erfolgten Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Unternehmen betroffen sind, vor Schweizer Gerichten wirksame Abhilfe geltend zu machen. Damit soll beantwortet werden, wie die Schweiz im internationalen Vergleich steht und welche Handlungsoptionen für allfällige Massnahmen bestehen.
Der Bundesrat analysiert zudem in Erfüllung von Postulat 14.3663 "Zugang zur Wiedergutmachung" der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats, welche gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen Zugang zu Wiedergutmachung im Heimstaat des Unternehmens zu ermöglichen. Darauf aufbauend wird der Bundesrat allfällige Massnahmen im Schweizer Kontext prüfen.
Im Rahmen der Arbeiten in Erfüllung der Motion 14.4008 "Anpassung der Zivilprozessordnung" und des Postulats 14.3804 "Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen" untersucht der Bundesrat das Zivilverfahrensrecht auf Schwachpunkte. Er wird dem Parlament bis spätestens Ende 2018 allfällige Revisionsvorschläge vorlegen. Dabei soll auch die Situation der Prozesskosten untersucht werden.
In Erfüllung der Motion 13.3931 "Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung" erarbeitet der Bundesrat derzeit Gesetzesvorschläge, welche die gemeinsame Rechtsdurchsetzung durch eine Vielzahl von Geschädigten in Fällen von sog. Streu- und Massenschäden in der Schweiz erleichtern. Die bestehenden Instrumente sollen dabei punktuell verbessert und durch neue Instrumente ergänzt werden.
Für weitere Informationen:
Änderung der Zivilprozessordnung